|
Allgemeine
Geschäftsbestimmungen
Gültige Fassung vom 30.Juli 2010
Ich
biete Kunden unter anderem über den Online-Marktplatz eBay
sowie über
meine Website Produkte zum Kauf an. Für die insoweit
abgeschlossenen
Verträge gelten die vorliegenden AGB.
§
1. Allgemeine
Geschäftsbestimmungen und Geltungsbereich
(1)
Diese AGB gelten
für über den Online-Marktplatz eBay sowie
über meine Website
begründete Geschäftsbeziehungen zwischen
dem Verkäufer und ihren Kunden. Sie gelten auch für
alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal
ausdrücklich vereinbart
werden.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültige Fassung.
(2)
Kunden im Sinne der
hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Verbraucher
im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, mit der in
Geschäftsbeziehung
getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer
gewerblichen noch
ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden kann.
Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche oder
juristische Person oder
rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in
Geschäftsbeziehung getreten wird
und die in Ausübung einer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt.
(3)
Von den hier vorliegenden AGB
abweichende, diesen
entgegenstehende oder sie ergänzende
Geschäftsbedingungen werden – selbst bei
Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer
Geltung wird
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2. Vertragsschluss
(1)
Sämtliche Angebote sind
freibleibend. Technische
Änderungen sowie sonstige Änderungen, wie etwa
Änderungen in der Form, Farbe
und / oder im Gewicht, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Auch die
in den Produktbeschreibungen enthaltenen Gewichts- und
Maßangaben, Zeichnungen,
Erläuterungen, Beschreibungen und Abbildungen sind
branchenübliche
Näherungswerte und daher ebenso wie genannte Lieferfristen
nicht verbindlich.
(2)
Der Abschluss eines
Kaufvertrages erfolgt
unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht
ordnungsgemäßer
Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu
leisten. Dies
gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von dem
Verkäufer zu vertreten
ist – insbesondere bei Abschluss eines kongruenten
Deckungsgeschäfts mit
Zulieferern.
Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen
Verfügbarkeit der
Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert; die
Gegenleistung wird
unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.
§ 3.
Vergütung,
Liefer- und Versandbedingungen
(1)
Die angegebenen Preise
sind ausnahmslos Bruttopreise; d.h. sie beinhalten sämtliche
Preisbestandteile,
einschließlich aller Steuern – ausgenommen der
gesetzlichen Umsatzsteuer, da
der Verkäufer als Kleinunternehmer
(§ 19 UStG) von der
Umsatzsteuer befreit ist.
(2)
Alle Preise gelten –
wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist –
ohne Verpackung, Fracht,
Porto und Versicherung.
Sowohl bei der Versendung von Waren im Inland als auch ins Ausland
fallen daher
zusätzliche Liefer- und Versandkosten an. Deren Höhe
richtet sich nach den im
Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben und sind
zusätzlich
zum Kaufpreis zu zahlen.
Wird vom Kunden eine (Transport-) Versicherung ausdrücklich
verlangt oder ist
eine solche durch den Verkäufer zwingend vorgesehen, ist der
Verkäufer
berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in
Rechnung
zu stellen.
(3)
Die Wahl der
Versandart erfolgt, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung
mit dem Kunden
getroffen wurde, nach Wahl des Verkäufers.
(4)
Der Verkäufer ist zu
Teilleistungen grundsätzlich berechtigt, soweit sich
für den Kunden daraus
keine wesentlichen Nachteile ergeben.
(5)
Bei Unternehmern geht
die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Sache
mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte
Person, beim
Versendungskauf – auch bei frachtfreier Lieferung –
mit der Auslieferung der
Ware an eine geeignete Transportperson über.
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf mit der
Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Der
Übergabe steht es gleich, wenn
der Kunde im Verzug der Annahme ist.
(6)
Wird der Versand auf
Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, lagert der
Verkäufer die
Sachen auf Kosten und Gefahr des Kunden; weitergehende Rechte bleiben
unberührt.
§ 4.
Zahlungsbedingungen
(1)
Der Kunde kann
grundsätzlich per Vorkasse (Nachnahme oder
Vorausüberweisung) oder Rechnung
zahlen. Der Verkäufer behält sich jedoch das Recht
vor, einzelne Zahlungsarten
auszuschließen. Maßgeblich sind die
näheren Angaben innerhalb der
Angebotsseite.
(2)
Der Kunde verpflichtet
sich, alle Rechnungsbeträge spätestens 10 Tage nach
Rechnungsdatum ohne Abzug
zu zahlen; maßgeblich ist dabei der Eingang des Betrages bei
der von dem
Verkäufer vorgesehenen Zahlstelle. Nach erfolglosem Ablauf der
Frist kommt der
Kunde in Zahlungsverzug.
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in
Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des
Verzugs die
Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu
verzinsen. Der Verkäufer
behält sich jedoch vor, einen höheren
Verzugszinsschaden nachzuweisen und
geltend zu machen.
(3)
Der Kunde hat ein
Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt
wurden oder durch den Verkäufer anerkannt wurden. Der Kunde
kann ein Zurückbehaltungsrecht
nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
§ 5.
Eigentumsvorbehalt
(1)
Bei Verbrauchern behält
sich der Verkäufer das Eigentum
an verkauften Sachen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen
Zahlung des
Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behält sich der
Verkäufer das Eigentum an der
Vorbehaltsware bis zur vollständigen Begleichung aller
Forderungen aus einer
laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2)
Der Kunde ist verpflichtet, die
Ware während des
Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.
(3)
Der Kunde ist während
des Eigentumsvorbehalts
verpflichtet, dem Verkäufer einen Zugriff Dritter auf die Ware
(z.B. im Falle
einer Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder die
Vernichtung der Ware
unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und
Unterlagen zur Verfügung zu
stellen, die zur Wahrung der Rechte des Verkäufers
erforderlich sind.
Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum des
Verkäufer
hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
(4)
Der Verkäufer ist
berechtigt, bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der
Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 und 3 dieser Bestimmung vom
Vertrag
zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
(5)
Der
Kunde ist
berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu
veräußern oder im Rahmen eines Werkvertrages zu
verwenden. Andere Verfügungen,
insbesondere die Verpfändung oder
Sicherungsübereignung, sind dem Kunden nicht
gestattet.
Der Kunde tritt dem Verkäufer bereits jetzt sämtliche
Forderungen ab, die ihm
aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder
einem sonstigen Rechtsgrund
gegenüber Dritten zustehen; die Abtretung wird hiermit
angenommen. Zur
Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung
ermächtigt –
die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen,
bleibt davon
aber unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich
jedoch, die Forderungen nicht
einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß
nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies der Fall, kann der
Verkäufer verlangen, dass der Kunde die abgetretenen
Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die
hierfür notwendigen dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Drittschuldnern
die Abtretung mitteilt. Die durch die Geltendmachung der Rechte des
Vorbehaltseigentums bei dem Verkäufer entstehenden Kosten
gehen zu Lasten des
Kunden.
(6)
Eine Verarbeitung oder Umbildung
der Vorbehaltsware durch
den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen.
Erfolgt eine Verarbeitung
der Vorbehaltsware mit dem Verkäufer nicht gehörenden
Sachen, erwirbt der
Verkäufer an der neuen Sache das Miteigentum im
Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu der bzw. den anderen verarbeiteten Sache(n). Dasselbe
gilt,
wenn die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht
gehörenden Sachen
vermischt wird. Ist die Sache des Kunden infolge der Vermischung als
Hauptsache
anzusehen, sind sich der Kunde und der Verkäufer einig, dass
der Kunde an den
Verkäufer anteilmäßig Miteigentum an dieser
Sache überträgt; die Übertragung
nimmt der Verkäufer hiermit an.
Das infolge der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung entstandene
Allein-
oder Miteigentum verwahrt der Kunde für den
Verkäufer.
(7)
Der Verkäufer
verpflichtet sich, die ihr zustehenden
Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer
Sicherheiten
die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die
Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt dabei dem Verkäufer.
§ 6. Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht in Bezug auf
gekaufte Waren ein
Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder –
wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch
Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser
Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger
(bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor
Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs.
1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in
Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Markus
Hemesaat
Hansaallee
49
40549
Düsseldorf
EMail:info@kamemel.de
Widerrufsfolgen
Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung
von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige
Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag
von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der
Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder
eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls
ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen
werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie
mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit
deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 6.1 Verpackungsverordnung
Gemäß
den Regelungen der Verpackungsverordnung bin ich dazu verpflichtet,
Verpackungen meiner Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der
flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem "Grünen Punkt" der
Duales System Deutschland AG) tragen oder von mir im dualen System
lizensiert wurden, zurückzunehmen und für deren
Wiederverwertung oder Entsorgung zu sorgen. Für Informationen
über eine Rückgabe setzen Sie sich bitte mit mir in
Verbindung (Markus Hemesaat - Hansaallee 49 - 40549 Düsseldorf -
info@kamemel.de).
Ich nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein
Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackung kostenfrei
entgegennimmt. Sollte dieses nicht möglich sein, haben Sie die
Möglichkeit, die Verpackung an mich kostenfrei zurück zu
senden (Markus Hemesaat - Hansaallee 49 - 40549 Düsseldorf ).
Die Verpackung wird von mir wiederverwertet oder gemäß den
Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.
§ 7.
Gewährleistungs-
und Garantiebedingungen
Die Gewährleistungs-
und Garantiebedingungen richten sich nach folgenden Bestimmungen:
(1) Gewährleistung bei
Gebrauchtwaren:
Gebrauchten
Sachen können Gebrauchsspuren aufweisen; diese stellen keinen
Mangel dar. Im
Übrigen ist beim Verkauf gebrauchter Sachen die
Gewährleistung ausgeschlossen –
und zwar auch in soweit der Mangel nach Vertragsschluss und vor
Gefahrübergang
entstanden ist. Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht, wenn
dem Verkäufer
grobes Verschulden vorwerfbar ist, der Mangel arglistig verschwiegen
oder eine
Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen
wurde sowie im Falle von
dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden und bei Verlust des
Lebens. Ebenso unberührt bleibt die Haftung im Fall zwingender
gesetzlicher
Regelungen, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2)
Nacherfüllungsanspruch:
Verbraucher
haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung
erfolgen soll. Der Verkäufer ist berechtigt, die Art der
gewählten
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
verhältnismäßigen Kosten möglich
ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den
Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern leistet der Verkäufer
für Mängel der Ware
zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Auf
Verlangen des Verkäufers hat der Kunde zum Zwecke der
Nacherfüllung die
mangelhafte Sache – zur Unterstützung einer
zügigen Abwicklung – unmittelbar an
den Hersteller zu senden, dessen Anschrift dem Kunden von dem
Verkäufer
mitgeteilt wird. Die insoweit anfallenden Versandkosten werden dem
Kunden
erstattet, sofern der Hersteller nicht selbst eine Erstattung vornimmt.
(3) Sonstige
Gewährleistungsansprüche:
Ist
die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde
grundsätzlich nach seiner Wahl
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung
herabsetzen
(Minderung), den Vertrag rückgängig machen
(Rücktritt), Schadensersatz statt
der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Wählt der Kunde
Schadensersatz statt der Leistung, gelten die
Haftungsbeschränkungen nach § 8
dieser AGB.
(4) Mangelanzeige:
Unternehmer
müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist
von zwei Wochen ab Empfang
der Ware schriftlich unter den eingangs aufgeführten
Kontaktdaten anzeigen;
ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der
Mangelanzeige. Den
Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt
der Feststellung des
Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
(5) Transportschäden:
Im
Fall von Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, dem
Verkäufer diese unverzüglich
mitzuteilen und bei der Geltendmachung von Ansprüchen
gegenüber dem jeweiligen
Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung nach besten
Kräften zu
unterstützen. Insbesondere hat der Kunde die Verpackung bis
auf weiteres
aufzubewahren.
(6)
Gewährleistungsfristen:
Bei gebrauchten
Sachen beträgt die
Gewährleistungsfrist ein Jahr ab deren Ablieferung, wenn nicht
die
Gewährleistung vollständig ausgeschlossen ist. Bei
Neuware beträgt die
Gewährleistungsfrist für Verbraucher zwei Jahre und
für Unternehmer ein Jahr ab
Ablieferung der Ware. Die einjährige
Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn dem
Verkäufer grobes Verschulden vorwerfbar ist, der Mangel
arglistig verschwiegen
wurde sowie im Fall von dem Verkäufer zurechenbaren
Körper- und Gesundheitsschäden
und bei Verlust des Lebens. Ebenso unberührt bleibt die
Haftung im Fall
zwingender gesetzlicher Regelungen, wie etwa nach dem
Produkthaftungsgesetz.
(7) Garantiebedingungen:
Die
bloße Präsentation der Waren ist als reine
Leistungsbeschreibung zu betrachten,
keinesfalls als Garantie für die Beschaffenheit der Waren.
§ 8.
Haftungsbeschränkungen und –freistellung
(1)
Gegenüber Unternehmern
haftet der Verkäufer im Fall der leicht fahrlässigen
Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht. Im Übrigen beschränkt sich
die Haftung des Verkäufers
bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den
vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Für
Schäden, die durch
einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der
Verkäufer – soweit keine
Hauptleistungspflichten (Kardinalpflichten) des Vertrages verletzt
werden –
beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden.
Das gilt auch bei dem Verkäufer zurechenbaren
Pflichtverletzungen von
Erfüllungsgehilfen.
(2)
Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des
Kunden aus zwingenden
gesetzlichen Regelungen, wie etwa aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer
zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
§ 9.
Schlussbestimmungen
(1)
Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu
beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese
Rechtswahl nur
insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende
Bestimmungen des Rechts
des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat,
entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf
(UN-Kaufrecht) finden keine
Anwendung.
(2)
Erfüllungsort
für alle
vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der
Geschäftssitz des Verkäufers.
(3)
Ist der Kunde
Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag
ebenso der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe
gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder
gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Der
Verkäufer ist
aber berechtigt, wahlweise am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.
(4)
Sollten
einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden
einschließlich dieser AGB
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe
kommt.
|